Fakten 11/2017
Sehr geehrte Geschäftspartner, liebe Kunden,
in unserem letzten Newsletter vom 28. August haben wir ausführlich ein Problem thematisiert, das jeden Bankkunden in höchste Alarmbereitschaft hätte versetzen müssen. Es ging um die EU-Verordnung Nr. 575/2013, die von den Banken mit neuen Geschäftsbedingungen seit dem 1. Oktober 2017 umgesetzt wird. Diese EU-Verordnung ist ein europäischer Regelungsrahmen, der in Krisenfällen die Stabilität des Finanzsystems sicherstellen soll.
Bei dieser EU-Verordnung geht es auch um einen Auszahlungs-Stopp von 5 bis 20 Tagen, vor allem aber wird den Banken seit Oktober 2017 gestattet, ihre Kunden und Gläubiger vollständig zu enteignen, bevor staatliche Rettungsmaßnahmen greifen können. Angesichts der Tatsache, dass unsere Banken bei seriöser Bilanzierung faktisch pleite sind, sollte die neue EU-Richtlinie zur Bankenrettung eigentlich „alle Bankkunden auf die Barrikaden treiben“.
Umso größer war unsere Überraschung, als in den Medien das Thema regelrecht totgeschwiegen wurde. Von einer Welle der Empörung war jedenfalls nichts zu *»»spüren und nichts zu lesen. Nun gab es plötzlich in der WiWo Ausgabe Nr. 48 vom 17. November 2017 von Christof Schirmann (Ressortleiter Geld) auf Seite 8 einen Hinweis auf eine Auszahlungssperre, nachdem Elke König (Chefin der europäischen Abwicklungsbehörde für Banken), Sabine Lautenschläger (stellvertretende Chefin der europäischen Bankenaufsicht) und Andrea Enria (Leiter der Bankenregulierungsbehörde) öffentlich als Befürworter der Auszahlungssperre auftraten. Während der Auszahlungssperre könnten dann die Abwickler die in Schieflage geratenen Banken in einen überlebensfähigen Teil und in eine „Bad Bank“ (die nicht zu retten ist) aufspalten. Auch könnte ein Notverkauf an eine andere Bank eingeleitet werden, ohne dass Kunden Einlagen abziehen oder Gläubiger Anleihen abstoßen dürften.
Die Schlussfolgerung des WiWo-Journalisten war, dass es keine gute Idee sei, Guthaben bei einer Bank (bei „Null“ Zinsertrag) zu halten und es auch keine gute Idee sei, in Bankschuldverschreibungen wegen 1 % Nominalverzinsung umzuschichten. Der Artikel wurde folgerichtig mit der Überschrift „Lieber in den Schrank als auf die Bank“ betitelt.
Schön, dass in der Wirtschaftspresse auf das Banken-Problem zumindest dezent und mit Verspätung hingewiesen wird, aber die Realität ist um ein Vielfaches brutaler.
Eine temporäre Auszahlungssperre, wie wir sie schon von griechischen und zyprischen Banken kennen, ist zwar schlimm, aber viel schlimmer ist, dass die Banken jetzt ihre Kunden und Gläubiger vollständig enteignen dürfen. Außerdem: Wir sagen schon heute voraus, dass die vermeintliche „Einlagesicherung“ für Beträge bis 100.000 € nicht greifen, da die Rettungstöpfe weitgehend leer sind. Selbst wenn die Rettungstöpfe, wie angestrebt, in den nächsten Jahren etwas angefüllt werden, wird das Geld niemals ausreichen. um im Krisenfall auch nur einen kleinen Teil des ersparten Vermögens zu ersetzen.
Die Politik hat aber unmissverständlich klargestellt, dass es staatliche Rettungsmaßnahmen, wie nach der Lehmann-Pleite, in Zukunft nicht mehr geben wird.
Geradezu perfide ist es, dass die Politik ihre Verweigerungshaltung damit begründet, dass der „Steuerzahler“ nicht für Bankpleiten haften soll. Diese Begründung der Politiker ist nicht nur perfide und unehrlich, sondern objektiv auch falsch und irreführend. Es macht keinen Un-terschied. ob die Bürger ihr Geld als Bankkunde oder Steuerzahler verlieren. Außerdem werden Steuerzahler bei staatlichen Rettungsmaßnahmen gar nicht zur Kasse gebeten. Das Niveau von Steuern und Abgaben ist schon jetzt an der Schmerzgrenze: mit noch höheren Belastungen werden die Steuerzahler deshalb nicht rechnen müssen. Schaden bei staatlichen Rettungsmaßnahmen entsteht für die Bürger indirekt allenfalls dadurch, dass entweder die Staatsverschuldung oder Notenbankbilanz (durch „Geld drucken“) aufgebläht wird, oder beides. Dadurch sinkt der Wert des Geldes und das Geldvermögen jedes Bürgers wird entwertet. Gegen diese Geldentwertung kann sich jeder Anleger durch den Erwerb von Aktien, Gold, Immobilien und anderen Sachwerten wehren. Bei der direkten Enteignung durch Banken sind die Sparer dagegen chancenlos. Sie können dort die neuen Geschäftsbedingungen zu Schutzumfang und Sicherungsgrenzen (am Beispiel UniCredit Bank AG) nachlesen. Wörtlich schrieben wir zum Originaltext:
„Was bedeutet das für Sie als Bankkunde“? Man kann es nur so ausdrücken: Wer sein Geld einer Bank anvertraut, sei es als Kontoguthaben, Einlage, als Darlehen (Sparbrief, Bankanleihe, Genussschein) oder durch den Erwerb von Derivaten (sie sind meist als Anleihe konzipiert), der ist sein Geld im Krisenfall los. Angesichts der Tatsache, dass so gut wie alle Banken bei seriöser Bilanzierung schon jetzt „pleite“ sind, sind das keine guten Perspektiven für Bankkunden. Wer glaubt wir übertreiben, der sollte sich die Zeit nehmen und mit der Lektüre der genannten EU-Verordnung beginnen (323 Seiten Kleingedrucktes). Verlassen sollten Sie sich auf die EU -Verordnungen allerdings nicht.
Es werden ständig neue, mit noch gemeineren Folgen für Sparer erlassen. Als natürliche Person sollten Sie sich auch nicht auf vermeintlich gesicherten 100.000 € durch den Einlagensicherungsfonds verlassen. Ähnlich wie der „Garantiezins“ bei Kapitallebensversicherungen kann die sogenannte Garantie-Summe jederzeit per Dekret nach unten korrigiert werden. In den Einlagensicherungsfonds ist nämlich so gut wie nichts drin, was bedeutet, dass der Staat im Ernstfall einspringen müsste. Wenn Sie sich aber auf den Staat verlassen, dann sind Sie verlassen. In unserem letzten Newsletter wurde auch erläutert, warum Banken bei seriöser Bilanzierung faktisch pleite sind. Wörtlich schrieben wir:
„Die Bankenfinanzierung und die Bankenbilanzierung sind komplexe Themen, die wir gerne vereinfacht darstellen möchten: Zunächst einmal ist es so, dass Banken Geld verleihen, das sie gar nicht besitzen, das nennt sich Giralgeldschöpfung. Der gewünschte Kreditbetrag wird einfach auf das Konto des Kreditnehmers gebucht und in der Bankbilanz wird der gleiche Betrag auf der Aktivseite als Forderung verbucht. -Geld wurde somit aus dem „Nichts“ geschaffen. Da Kredite auch notleidend werden können, haben die Gesetzgeber der fröhlichen Giralgeldschöpfung Grenzen gesetzt. Zum einen müssen die ausgereichten Kredite mit einem bestimmten Prozentsatz an „Eigenmitteln“ unterlegt werden (aktuell: abhängig von den Kreditrisiken zwischen 7,5 % und 12 %), zum anderen muss bei der Zentralbank eine Mindest-reserve (EZB 1 %, SNB 2,5 %, FED 10 % der Bankguthaben) hinterlegt werden. Bei „Eigenmitteln“ von z.B. 10 Mrd. € könnte eine Bank also rd. 100 Mrd. € via „Giralgeldschöpfung“ Kredit ausreichen. Das Problem ist nun, dass bei Banken „Eigenmittel“ anders definiert sind als das, was sich Jeder darunter vorstellt, nämlich das von den Aktionären eingebrachte „Grundkapital“ + Gewinnrücklagen. Bei Banken ist es nun so, dass das, was Jeder unter typischem „Fremdkapital“ versteht (also Anleihen mit längerer Laufzeit, nachrangige Anleihen, Genussscheine, stille Einlagen, Sparbriefe etc.) eine Bank legal als „Eigenmittel“ ausweisen darf. Eigenmittel sind aber weder nach HGB noch nach Jedermanns Rechtsverständnis „Eigenkapital“. Damit Banken ein „größeres Rad drehen“ können, wurden einfach die Begriffe „Eigenmittel“, „Hybridkapital“, „Mezzanine-Kapital“ oder „Ergänzungskapital“ erfunden. Das Prinzip ist, dass längerfristige Anleihen (ab 7 Jahre) nicht von heute auf morgen zurückgezahlt werden müssen – und wenn dieser unschöne Fall eintritt, einfach eine neue Anleihe begeben werden kann. Bei Anleihen mit 1.000 Jahren Laufzeit und unendlichen Anleihen (beides gibt es) macht dieser Gedanke sogar Sinn. Bei Kundeneinlagen wiederum spielt der Gedanke eine Rolle, dass ja normalerweise nicht alle Einleger ihr Geld gleichzeitig abheben wollen. Seit Griechenland, Zypern, Spanien und Italien weiß inzwischen jeder, dass auch heutzutage „Banken-Runs“ Vorkommen, und dass eine Mindestreserve von 1 % niemals ausreichen kann, um alle auszuzahlen. Da dem so ist, haben die Gesetzgeber in der EU den Banken das Recht eingeräumt, ihre Fremdkapitalgeber und Einleger im Krisenfall einfach zu enteignen. Erst nach solchen Enteignungen sollen die staatlichen „Rettungsfonds“ greifen!“
Angesichts der Tatsache, dass heute jeder selbst fürs Alter finanziell Vorsorgen muss, halten wir es für extrem wichtig, dass jeder Sparer weiß, wo die Gefahren lauern, die jahrzehntelange Sparbemühungen zunichtemachen können. Auf die Banken und den Staat ist jedenfalls kein Verlass. Die Masse der Bevölkerung sieht das bis heute offensichtlich nicht so. Die Ersparnisse der meisten Bürger stecken immer noch in Girokonten, Sparbüchern, Banksparbriefen, Lebensversicherungen, Bankanleihen, Industrieanleihen und Staatsanleihen. Wir betrachten das Anlageverhalten als naive Fahrlässigkeit, die spätestens beim „Reset“ bitter bestraft werden wird, wegen des bevorstehenden Rohstoffbooms sind Sachwerte die bessere Anlagealternative. Der „Königsweg“ des Vermögenserhalts resp. der Vermögenssicherung führt zweifellos über das Gold.
Zum aktuellen Geschehen: Wie man gesehen hat, haben die Aktienmärkte die Mini-Korrektur erstaunlich schnell verdaut. Zum Wochenschluss am Freitag war dann wieder alles so, wie schon viele Wochen zuvor: Neue „Alltime Highs“ bei allen wichtigen Aktien-Indizes. Eine herausragende Performance haben erneut unsere Titel aus dem Tech/Internet-Sektor erzielt. Das phantastische neue „Alltime High“ bei Amazon hat Jeff Bezos jetzt mit über 100 Mrd. $ Vermögen zum mit Abstand reichsten Mann der Welt gemacht. Was wir hier beobachten können erinnert uns stark an die Kursentwicklungen während der Dotcom-Blase, die bekanntlich im März 2000 „platzte“. Der Unterschied zu damals ist. dass es in diesen Tagen keine Blasenbildung gibt. Die Bewertungen auch bei Tech/Internet-Aktien sind angesichts des niedrigen Zinsniveaus keineswegs überteuert. Deshalb kann die scheinbar nicht enden wollende Jahrhundert-Hausse durchaus noch einige Monate weitergehen. Allerdings: Zum Aussteigen klingelt es nicht, und der „Abpfiff“ kann jederzeit und ohne Vorwarnung erfolgen.